Allgemeine Geschäftsbedingungen Pressefotos
1. Allgemeine Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von red2pro das Redaktionsteam / Claudio
Gärtner (im folgenden red2pro genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten grundsätzlich mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch red2pro als vereinbart,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung bzw.
der vom Kunden gewünschten Freischaltung des Kunden durch Benutzername
und Passwort für die Nutzung der Bilderdatenbank im Internet. Wenn der Kunde
den AGBs widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass red2pro dieses schriftlich anerkennt. Die AGB
gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen von red2pro.
2. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes, digitales Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von red2pro gelieferten Bildmaterial
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum von red2pro, und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen,
die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen. red2pro übernimmt keinerlei Verantwortung für
die Korrektheit der Foto-Inhalte, insbesondere der Schreibweisen von Namen,
Beschreibungen in Begleittexten und der Identität der abgebildeten Personen.
Außerdem übernimmt red2pro keinerlei Verantwortung für eine eventuelle
Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen und der damit
verbundenen evtl. Geltungsmachung von Ersatzansprüchen. Es obliegt dem
Nutzer der Bilder, eine evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor einer
Veröffentlichung des Fotomaterials zu prüfen, er publiziert die Fotos in jedem
Fall auf eigene Verantwortung.
3. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung
wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat
oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung von red2pro. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung
oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
sowie bei TV in Wiederholungen etc. jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDs, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche
Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDs, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die
Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von red2pro erlaubt. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der deutlichen
bildbezogenen Anbringung eines mit red2pro vorgegebenen Urhebervermerks.
Evtl. Sperrvermerke, Hinweise auf Sonderhonorare oder Honorarabsprachen auf
den Dateiinformationen bzw. Bildtexten der einzelnen Fotos, auch der digital
zur Verfügung stehenden, müssen vom Kunden beachtet werden. Eine Nutzung
(Veröffentlichung) von Fotos, die mit solchen Sondervermerken versehen sind,
bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch red2pro.
4. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäss Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll
das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren. Das Honorar gemäss IV. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 55.- pro Aufnahme an. Das Honorar
ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in
der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Mit Überschreiten
der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen „Pressefotos“
Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
5. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Geschäftssitz von red2pro.
(Stand: November 2010)