Allgemeine Geschäftsbedingungen Pressefotos

1. Allgemeine Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von red2pro das Redaktionsteam / Claudio Gärtner (im folgenden red2pro genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten grundsätzlich mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch red2pro als vereinbart, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung bzw. der vom Kunden gewünschten Freischaltung des Kunden durch Benutzername und Passwort für die Nutzung der Bilderdatenbank im Internet. Wenn der Kunde den AGBs widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass red2pro dieses schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von red2pro.

2. Überlassenes Bildmaterial

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes, digitales Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von red2pro gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von red2pro, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. red2pro übernimmt keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Foto-Inhalte, insbesondere der Schreibweisen von Namen, Beschreibungen in Begleittexten und der Identität der abgebildeten Personen. Außerdem übernimmt red2pro keinerlei Verantwortung für eine eventuelle Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen und der damit verbundenen evtl. Geltungsmachung von Ersatzansprüchen. Es obliegt dem Nutzer der Bilder, eine evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor einer Veröffentlichung des Fotomaterials zu prüfen, er publiziert die Fotos in jedem Fall auf eigene Verantwortung.

3. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von red2pro. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, sowie bei TV in Wiederholungen etc. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDs, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDs, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von red2pro erlaubt. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der deutlichen bildbezogenen Anbringung eines mit red2pro vorgegebenen Urhebervermerks. Evtl. Sperrvermerke, Hinweise auf Sonderhonorare oder Honorarabsprachen auf den Dateiinformationen bzw. Bildtexten der einzelnen Fotos, auch der digital zur Verfügung stehenden, müssen vom Kunden beachtet werden. Eine Nutzung (Veröffentlichung) von Fotos, die mit solchen Sondervermerken versehen sind, bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch red2pro.

4. Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäss Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Das Honorar gemäss IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 55.- pro Aufnahme an. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Mit Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen „Pressefotos“ Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

5. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz von red2pro.

(Stand: November 2010)